Zugtrupp (ZTr)

Der Zugtrupp (ZTr) dient der Führung des Technischen Zuges (TZ). Ihm obliegt die taktisch-/ technische Koordination und Abwicklung von Einsätzen. Im Einsatz richtet er eine Befehlsstelle ein und betreibt diese für den Technischen Zug sowie ggf. für weitere unterstellte Einheiten / Teileinheiten. Ferner organisiert der Zugtrupp den Personal- und Materialeinsatz sowie die Logistik für die unterstellten Einheiten / Teileinheiten. Der Zugtrupp stellt die Verbindung zur übergeordneten Einsatzleitung (EL) bzw. Führungsstelle (FüSt) sowie zu benachbarten Einheiten / Organisationen her und hält diese.

Im Bedarfsfall bilden ein oder mehrere Zugtrupps eine THW-Führungsstelle ohne Stab.

Aufgaben des Zugtrupps im Einzelnen:

  • Herstellen und Halten der Verbindung zur übergeordneten Führungsstelle sowie zu den unterstellten Einheiten / Teileinheiten
  • Zugführungs- und andere Führungsaufgaben
  • Koordinierung, Personal- und Materialeinsatz der ihm unterstellten Kräfte
  • Erkundung
  • Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach Lage
  • Einrichtung und Betrieb von Lotsenstellen und Meldeköpfen
  • Logistik für die unterstellten Potentiale · Einsatz des MTW
  • Transport von Einsatzkräften und Material zu und von der Einsatzstelle
  • Sicherung bzw. Absperrung von Einsatzstellen
  • Zusammenarbeit mit den Fachgruppen FK und Log
  • Einrichtung und Betrieb einer THW-Führungsstelle ohne Stab für sonstige Führungsaufgaben
  • Zusammenarbeit mit den LuK in der THW-Struktur (bei Bedarf)


Quelle: Stärke- und Ausstattungsnachweisung (StAN) der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Taktisches Zeichen:

Ausstattung

Die Geräteausstattung des Zugtrupps umfasst neben Kommunikations- und Führungsmitteln auch Geräte zur Verkehrssicherung, Ersterkundung sowie Mess-/ Warngeräte für gefährliche Gase.

Fahrzeug


Zugführer/in (ZFü)

Der/die ZFü ist dem/r OB gegenüber für die personelle und materielle Einsatz- bereitschaft seines/ihres Zuges verantwortlich.

  • Der/die ZFü sorgt für die Ausbildung der Helfer/innen seines/ihres Zuges entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er/sie insbesondere:
    • den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
    • die Ausbildung durchführt oder überwacht, Übungen anlegt und auswertet,
    • Unterführer/innen auf ihre Eignung beurteilt und Anträge für ihre Berufung stellt.
  • Der/die Zugführer/in hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines/ihres Zuges jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er/sie zu melden. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er/sie hinzuwirken.
  • Der/die Zugführer/in ist verantwortlich für die Durchführung der seiner/ihrer Einheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er/sie insbesondere:
    • die Alarmierung seines/ihres Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
    • die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
    • im/ihr zugewiesenen Einsatzraum seine/ihre Einheit fachgerecht einsetzt,
    • Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,
    • die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.
  • Im Einsatz ist er/sie der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle unterstellt.


Die Funktion erfordert neben einem sicheren Auftreten insbesondere Führungs- eigenschaften, Erfahrungen in der Menschenführung, Einfühlungsvermögen und Organisationstalent.

Quelle: Stärke- und Ausstattungsnachweisung (StAN) der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Funktionsträger/in:


Zugtruppführer/in (ZTrFü)

Der/die ZTrFü ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seines/ihres Zugtrupps verantwortlich.

  • Der/die ZTrFü ist dem/r ZFü gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines/ihres Zugtrupps verantwortlich.
  • Der/die ZTrFü sorgt für die Ausbildung der Helfer/innen seines/ihres Zugtrupps entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er/sie insbesondere:
    • den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
    • die Ausbildung durchführt oder überwacht.
  • Der/die ZTrFü hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines/ihres Zugtrupps jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er/sie zu melden.
  • Der/die ZTrFü ist verantwortlich die Durchführung der seiner/ihrer Teileinheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er/sie insbesondere:
    • die Alarmierung seines/ihres Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
    • die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
    • im zugewiesenen Einsatzraum seine/ihre Einheit fachgerecht einsetzt,
    • Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,
    • die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.


Die Funktion erfordert neben einem sicheren Auftreten insbesondere Führungs- eigenschaften, Erfahrungen in der Menschenführung, Einfühlungsvermögen und Organisationstalent.

Quelle: Stärke- und Ausstattungsnachweisung (StAN) der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Funktionsträger/in: