Zugtrupp (ZTr)
Der Zugtrupp (ZTr) dient der Führung des Technischen Zuges (TZ). Ihm obliegt die taktisch-/ technische Koordination und Abwicklung von Einsätzen. Im Einsatz richtet er eine Befehlsstelle ein und betreibt diese für den Technischen Zug sowie ggf. für weitere unterstellte Einheiten / Teileinheiten. Ferner organisiert der Zugtrupp den Personal- und Materialeinsatz sowie die Logistik für die unterstellten Einheiten / Teileinheiten. Der Zugtrupp stellt die Verbindung zur übergeordneten Einsatzleitung (EL) bzw. Führungsstelle (FüSt) sowie zu benachbarten Einheiten / Organisationen her und hält diese.
Im Bedarfsfall bilden ein oder mehrere Zugtrupps eine THW-Führungsstelle ohne Stab.
Aufgaben des Zugtrupps im Einzelnen:
- Herstellen und Halten der Verbindung zur übergeordneten Führungsstelle sowie zu den unterstellten Einheiten / Teileinheiten
- Zugführungs- und andere Führungsaufgaben
- Koordinierung, Personal- und Materialeinsatz der ihm unterstellten Kräfte
- Erkundung
- Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach Lage
- Einrichtung und Betrieb von Lotsenstellen und Meldeköpfen
- Logistik für die unterstellten Potentiale · Einsatz des MTW
- Transport von Einsatzkräften und Material zu und von der Einsatzstelle
- Sicherung bzw. Absperrung von Einsatzstellen
- Zusammenarbeit mit den Fachgruppen FK und Log
- Einrichtung und Betrieb einer THW-Führungsstelle ohne Stab für sonstige Führungsaufgaben
- Zusammenarbeit mit den LuK in der THW-Struktur (bei Bedarf)
Quelle: Stärke- und Ausstattungsnachweisung (StAN) der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Taktisches Zeichen:
Ausstattung
Die Geräteausstattung des Zugtrupps umfasst neben Kommunikations- und Führungsmitteln auch Geräte zur Verkehrssicherung, Ersterkundung sowie Mess-/ Warngeräte für gefährliche Gase.
Fahrzeug
Zugführer/in (ZFü)
Der/die ZFü ist dem/r OB gegenüber für die personelle und materielle Einsatz- bereitschaft seines/ihres Zuges verantwortlich.
- Der/die ZFü sorgt für die Ausbildung der Helfer/innen seines/ihres Zuges entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er/sie insbesondere:
- den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
- die Ausbildung durchführt oder überwacht, Übungen anlegt und auswertet,
- Unterführer/innen auf ihre Eignung beurteilt und Anträge für ihre Berufung stellt.
- Der/die Zugführer/in hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines/ihres Zuges jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er/sie zu melden. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er/sie hinzuwirken.
- Der/die Zugführer/in ist verantwortlich für die Durchführung der seiner/ihrer Einheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er/sie insbesondere:
- die Alarmierung seines/ihres Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
- die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
- im/ihr zugewiesenen Einsatzraum seine/ihre Einheit fachgerecht einsetzt,
- Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,
- die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.
- Im Einsatz ist er/sie der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle unterstellt.
Die Funktion erfordert neben einem sicheren Auftreten insbesondere Führungs- eigenschaften, Erfahrungen in der Menschenführung, Einfühlungsvermögen und Organisationstalent.
Quelle: Stärke- und Ausstattungsnachweisung (StAN) der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Funktionsträger/in:
Zugtruppführer/in (ZTrFü)
Der/die ZTrFü ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seines/ihres Zugtrupps verantwortlich.
- Der/die ZTrFü ist dem/r ZFü gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines/ihres Zugtrupps verantwortlich.
- Der/die ZTrFü sorgt für die Ausbildung der Helfer/innen seines/ihres Zugtrupps entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er/sie insbesondere:
- den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
- die Ausbildung durchführt oder überwacht.
- Der/die ZTrFü hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines/ihres Zugtrupps jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er/sie zu melden.
- Der/die ZTrFü ist verantwortlich die Durchführung der seiner/ihrer Teileinheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er/sie insbesondere:
- die Alarmierung seines/ihres Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
- die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
- im zugewiesenen Einsatzraum seine/ihre Einheit fachgerecht einsetzt,
- Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,
- die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.
Die Funktion erfordert neben einem sicheren Auftreten insbesondere Führungs- eigenschaften, Erfahrungen in der Menschenführung, Einfühlungsvermögen und Organisationstalent.
Quelle: Stärke- und Ausstattungsnachweisung (StAN) der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk